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Neue BAFA-Richtline zur Beratungsförderung für KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

Veröffentlicht: 13 Januar 2016

Drastische Einschnitte für KMU – weniger Geld für Beratungsförderung bei

Bestandsunternehmen der Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird bereits seit Jahren mit der Förderung von Zuschüssen zum Beratungshonorar der Zugang zu Expertenknow-how ermöglicht. Schließlich ist es insbesondere kleine Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, Personal mit Expertenknow-how vorzuhalten. Doch gerade der Mittelstand erwirtschaftete gemäß dem Institut für Mittelstandsforschung in Bonn rund 2,16 Billionen Umsatz im Jahr 2013, rund 35,5 % des deutschen Gesamtumsatzes und trug 55,5% zur Wirtschaftsleistung bei.

Bisher konnten für Bestandsunternehmen der KMUs bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatung Zuschüsse für  6 Beratungsprojekte von 9.000,-- Euro beantragt werden. Mit der neuen ab 01.01.2016 gültigen BAFA-Richtlinie zur Beratungsförderung sind es nur noch 2 Beratungsprojekte mit max. 3.000,-- Euro Zuschuss.

Ähnlich verhält es sich mit den Jungen Unternehmen, welche bis zu max. 2 Jahren am Markt sind. Für diese sind auch zwei Beratungsprojekte förderbar. Die Zuschüsse variieren von 50% bis 80%.

Krisen geplagte bzw. in Schwierigkeiten befindliche KMUs werden jetzt besser gestellt. Diese können 90% Zuschuss für eine Unternehmensberatung und nochmals für eine Vertiefungsberatung bei einer jeweiligen Bemessungsgrenze von 3.000,-- Euro, was einen Zuschuss von insgesamt 5.400,-- Euro ergibt.  Die Beantragung wird künftig über ein Onlinetool der BAFA erfolgen.

Auch für die Autorisierung ergeben sich neue Regelungen. Insbesondere haben die Berater ein Qualitätsmanagement nachzuweisen. Dieses kann durch ein eigenes Handbuch, die Mitgliedschaft beim „Bundesverband Die KMU-Berater – Verband freier Berater“ oder eine ISO-Zertifizierung erfolgen.Die BAFA hat hierzu einige hilfreiche Merkblätter bereitgestellt.

In wie weit sich die Reduzierung der Zuschüsse auf die Auftragslage auswirkt, bleibt abzuwarten. Umso mehr ist es wichtig, ein intelligentes Marketing zu betreiben und sich im Internet zu präsentieren.

Weitere Informationen zu der neuen Richtlinie der Beratungsförderung finden Sie hier

Herzlichst Ihre

Tanja Ebbing

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