Größere Hürden beim Gründungszuschuss für Arbeitslose - Hilfestellung beim Businessplan
Am 28.12.2011 wurde das Gesetz abgesegnet. Jetzt steht fest, dass es nur noch bei einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld möglich ist, den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen (SGB III).
In Höhe des Arbeitslosengeldes kann der Zuschuss für 6 Monate und zusätzlich 300,-- Euro zur sozialen Absicherung beantragt werden. Durch erneuten Antrag, kann eine Verlängerung für weitere neun Monate der Betrag in Höhe von 300,-- Euro bewilligt werden.
Größere Hürden
Der künftige Existenzgründer hat nachzuweisen, dass seine selbständige Tätigkeit tragfähig ist und auch, ob er die persönlichen Voraussetzungen eines künftigen erfolgreichen Unternehmers erfüllt. Sofern dies nicht Fall ist, darf die ARGE die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen verlangen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Newsletter.