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Gründercoaching Deutschland ab 05.2015 nur noch für Gründer in den ersten zwei Jahren der Existenzgründung

Veröffentlicht: 16 Dezember 2014

Wie bereits angekündigt, wird das Gründercoaching ab dem 01.05.2015 mit ein paar Veränderungen verlängert. Hierzu gehört unter anderem, dass das Gründercoaching nur noch innerhalb der ersten beiden Jahre nach Existenzgründung beantragt werden kann. Genauere Konditionen werden noch bekanntgegeben.

Ab dem dritten Jahr der Gründung wird wohl ein neues Beratungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt, mit welchem Zuschüsse für das Beratungshonorars eines autorisierten und qualifizierten Coach bwz. Unternehmensberater beantragt werden können.

Bei Anträgen bis zum 30.04.2015 ist jedoch darauf zu achten, dass aufgrund der hohen Auslastung in den neuen Bundesländern ab sofort Zusagen ausgesetzt werden.  In den alten Bundesländern können bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel Anträge bewilligt werden.

Die Existenzgründern und junge Unternehmen, die dringend externe Unterstützung benötigen bzw. welche, die länger als zwei Jahre bereits selbständig sind, empfehlen wir, schnellstens einen Antrag bei der KFW auf Gründercaoching Deutschland zu stellen.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung kostenfrei und bringen Ihr Unternehmen auf Kurs. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption von neuen Produkten und Dienstleistungen, erarbeiten ein Alleinstellungsmerkmal und positionieren Sie in Marktnischen. Wir erstellen mit Ihnen das Marketingkonzept und gehen sofort in die Umsetzung. Gemeinsam nehmen wir die Kostenplanung, Berechnung des Stundenverrechnungssatzes sowie Umsatzplanung vor, schauen nach Marktpotenzialen und beobachten Ihre Mitbewerber, unterstützen Sie in der Organisation und bei der Prozessoptimierung.

Nehmen Sie uns beim Wort und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Bis dahin wünschen wir Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

Herzlichst

Tanja Ebbing
Ebbing Unternehmensberatung

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