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Zuschüsse für Hardware, Software, Shops und Websiten – Förderprogramm Digital-Zuschuss

Veröffentlicht: 17 Mai 2018

Mit öffentlichen Fördermitteln und zusätzlichem Kapital wird es den KMUs gelingen, die Digitalisierung im Betrieb anzupacken

Das öffentliche Förderprogramm Digital-Zuschuss Hessen bietet kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksbetrieben (KMUs) mit einer Betriebsstätte in Hessen die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen:

  • für die Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten
  • Dienstleistungen und Betriebsprozessen
  • inklusive Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
  • sowie die damit verbundenen Dienstleistungen, Migration und Schulungen. 

Worauf ist zu achten:

Wichtig ist es, dass es sich bei den voraussichtlichen Dienstleistungs- und Schulungskosten um externe Anbieter handelt. Interne Schulungsmaßnahmen können nicht als Kostenposition angesetzt werden bzw. sind nicht förderbar.

Beantragt werden können Zuschüsse bis zu 50% bis zu max. 10.000,-- Euro. Erst ab 4.000,-- Euro netto  Sachausgaben kann die Förderung in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!

Wichtig: Externe Dienstleister

Handelt es sich um ein Unternehmen mit einem Betriebssitz in Thüringen und weiteren Betriebsstätten in Bayern und Hessen, darf auch ein Förderantrag gestellt werden. Denn eine Betriebsstätte in Hessen ist eine Voraussetzung, den Digital-Zuschuss zu beantragen.

Wichtig: Betriebsstätte in Hessen

Was wird in der Praxis gefördert?

Um zu prüfen, ob das Förderprogramm für mich als Unternehmer und meine Investitionen in die Digitalisierung genutzt werden kann, ist das jeweilige Ziel bzw. die Strategie, die hinter einem solchen öffentlichen Förderprogramm steht ausschlaggebend. Mit den öffentlichen Zuschüssen sollen die Unternehmen motiviert werden, die Digitalisierung in ihrem Betrieb anzupacken und umzusetzen. Der Digitalisierungsgrad des einzelnen Unternehmens soll gesteigert werden. Investitionen, die für den einen Betrieb bereits Standard sind, bedeuten für ein anderes Unternehmen vielleicht einen großen Schritt in die Digitalisierung und im Ergebnis eine Steigerung des Digitalisierungsgrades. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat hier gute Arbeit geleistet und einige Praxisbeispiele mit dem veröffentlichten Merkblatt vom 05.04.2018 aufgezeigt (s.h. Download)

Praxisbeispiel A

Ein Unternehmen stellt neue Mitarbeiter ein, die in das vorhandene Netzwerk eingebunden werden sollen. Software und Server sind bereits vorhanden. Angeschafft werden mehrere Drucker und PCs mit den üblichen Office Programmen, mit Updates sollen die vorhanden PCs auf Vordermann gebracht werden.

Diese  Kosten und Anschaffungen sind nicht förderbar, da es offensichtlich ist, dass eine Steigerung des Digitalisierungsgrades nicht vorliegt.

Praxisbeispiel B

Ein Großhändler nimmt die Kommissionierung der Ware bisher mit einer manuellen Datenerfassung vor. Um künftig Erfassungsfehler zu vermeiden und die Prozesse effizienter zu gestalten, beabsichtigt er, Etikettenscanner einzusetzen. Es wird auch erforderlich sein, ein neues Warenwirtschatsystem anzuschaffen und die neuen Systeme zu implementieren. Hierzu fallen Kosten eines IT-Unternehmens an, welche auch die Mitarbeiter anschließend einweist und schult.

Wir unterstellen in diesem Praxisfall, dass der Großhändler  durch die Umstellung auf digitale Prozesse seinen Digitalisierungsgrad steigern wird. Somit kann ein Antrag auf den Digital-Zuschuss gestellt werden.

Tipp für Shops und Websiten

Shop-Software, Software für Online-Marketing, Website-Gestaltung oder Suchmaschinenoptimierung sind förderfähig, wenn diese Teil eines digitalisierten Vertriebsprozesses bzw. eines individualisierten Online-Marketingkonzeptes sind.

So funktioniert es mit der Antragsstellung 

Die Anträge sind überschaubar und können ab sofort bei der WiBank gestellt werden. Wichtig ist es, bei der Ausarbeitung nachvollziehbar darzustellen, dass aufgrund des Vorhabens der Digitalisierungsgrad des Unternehmens gesteigert wird.

Tipp

Messen Sie den Digitalisierungsgrad Ihres Unternehmens und erhalten eine aussagekräftigen Auswertung mit ersten Handlungsempfehlungen. Nutzen Sie das kostenfreie Tool DigiGrad hier!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Förderfähigkeit auch mit weiteren öffentlichen Förderprogrammen, bei der Ausarbeitung des Förderantrages bis zum Abruf der Mittel. 

Nehmen Sie mit uns unter der Telefonnummer 06655-919090 Kontakt auf.

Herzlichst 

Ihre Tanja Ebbing

Ebbing Unternehmensberatung

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