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Zuschüsse zur Unternehmensberatung für KMUs - Neue BAFA Richtlinie

Veröffentlicht: 09 Februar 2016
Quelle: NWB-Verlag Ausgabe 02/2016

Die bisherigen Programme wie Gründercoaching Deutschland und Turn Around Beratung werden jetzt in der neuen Richtlinie zur Beratungsförderung zusammengeführt. Zuständig ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Je nach Region und Beratungsart bewegen sich die Zuschüsse zur Förderung unternehmerischen Knowhows von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von 50% bis 90% bei Bemessungsgrenzen von 2.000,-- bis 4.000,-- Euro. Gefördert wird in drei Modulen: Jungunternehmen (bis 2 Jahre), Bestandsunternehmen (ab 2Jahren) und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Abwicklung erfolgt online über das BAFA.

Bis auf die Bestandsunternehmen besteht die Pflicht, den Regionalpartner, wie z.B. die Kammern, einzubeziehen. Die Anforderungen an die Berater sind gestiegen. Denn auch die KFW-Berater müssen jetzt ein Qualitätsmanagement führen und sich erneut bei der BAFA autorisieren lassen.

Berater, die bereits autorisiert sind, haben einen Link zur Überprüfung und Freischaltung ihrer Daten erhalten. Eine Beraterbörse wird es  bei der BAFA nicht geben. Die BAFA gibt in ihrem Merkblatt KMUs Tipps, an welchen Kriterien ein qualifizierter Unternehmensberater gemessen werden kann und wo man recherchiert. Umso mehr sind Unternehmensberater gefordert, sich im Internet professionell zu positionieren, um von potenziellen Kunden gefunden zu werden. Gravierend sind die Kürzungen der  möglichen Zuschüsse für Bestandsunternehmen von  ursprünglich max. 9.000,-- Euro auf jetzt nur 3.000,-- Euro. Umso wichtiger wird für die Unternehmen und Handwerksbetriebe, nach Unternehmensberater ausschau zu halten, die für verschiedene Förderprogramme autorisiert sind.

In Schwierigkeiten befindliche KMUs werden jetzt besser gestellt. Diese können 90% Zuschuss für eine Unternehmensberatung und nochmals für eine Vertiefungsberatung bei einer jeweiligen Bemessungsgrenze von 3.000,-- Euro beantragen, was einen Zuschuss von max. insgesamt 5.400,-- Euro ergibt. Auch Jungunternehmen bekommen jetzt mehr Zuschuss und können 2 Beratungsprojekte mit jeweils 4.000,-- Euro Bemessungsgrenze gefördert bekommen.  

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Weitere Informationen finden Sie hier.

Lesen Sie hier den von der Expertin für KMU-Fördermittel veröffentlichten Artikel im NWB-Verlag Betriebswirtschaftliche Beratung Ausgabe 02/2016. Die Sonderausgabe können Sie zunächst gratis erhalten.

Herzlichst
KMU-Fördermittelberatung
Tanja Ebbing

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